Entwurfsplanung
Der Entwurfsprozess beginnt.
In der Entwurfsplanung | Leistungsphase 3 wird ein stufenweises Planungskonzept auf Grundlage der Vorplanung erstellt. Dabei gilt es, alle wesentlichen Bedingungen, Vorgaben und Zusammenhänge (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlich-rechtliche) zu berücksichtigen.
In Leistungsphase 3 entsteht die Grundlage für die anschließende Genehmigungsplanung.
Die in der Entwurfsplanung erarbeiteten Inhalte dienen als Grundlage für Beantragung der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen.
Der Gesamtentwurf wird zeichnerisch dargestellt. Je nach Art und Größe des Objekts variiert die Form der Darstellung. Bei Gebäuden liegt der übliche Maßstab bei M 1:100. In Innenräumen wird häufig ein Maßstab von M 1:50 oder M 1:20 angewandt.
Keine Entwurfsplanung ohne Objektbeschreibung, Bauzeitenplan und Kostenberechnung
Eine Objektbeschreibung dient der Erläuterung aller notwendigen Maßnahmen.
Weitere Bestandteile der Leistungsphase 3 sind die Erstellung eines Bauzeiten- und Kostenplans, Kostenberechnung, Kostenkontrolle durch Vergleich von Kostenberechnung und Kostenschätzung sowie die Zusammenfassung aller Entwurfsunterlagen.
Eine ausführliche Auflistung aller Leistungen nach HOAI finden Sie hier.