Grundlagenermittlung

Leistungsphase 1

Gute Architektur basiert auf einer fundierten Grundlagenermittlung.

 

Wer die Bedingungen rund um ein Projekt nicht kennt, kann nicht fundiert entwerfen und planen. Daher muss der Architekt erst eine detaillierte Grundlagenermittlung durchführen, bevor er in die Planungsphase einsteigen kann.

 

Welche örtlichen Rahmenbedingungen gilt es zu beachten?

 

Grundlagenermittlung | Leistungsphase 1 beginnt mit der Klärung der Aufgabenstellung und der Ermittlung der relevanten Randbedingungen. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung werden Lage, eventueller Bestand und Umgebung aufgenommen und dokumentiert (Bestandsaufnahme).

 

Wo liegt der konkrete Bedarf und was ist aus wirtschaftlicher Sicht zu beachten?

 

Außerdem erfolgt in Leistungsphase 1 (LPH 1) in der Regel eine Beratung zum gesamten Leistungsbedarf einschließlich aller notwendiger Vorarbeiten (Bedarfsermittlung, Bedarfsplanung). Funktions- und Raumprogramme werden erstellt, eine Standortanalyse wird durchgeführt. Auch Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen können Teil der Grundlagenermittlung sein.

 

Welche Fachplaner können bei der Planung unterstützen?

 

Bereits in dieser Phase wird geklärt, welche weiteren Fachingenieure in die Planung zu integrieren sind. In manchen Fällen wird bereits zu diesem Projektzeitpunkt eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Behörde gestellt. Des Weiteren werden finanzielle Aspekte besprochen und der finanzielle Rahmen abgesteckt.

Sämtliche Ergebnisse der Leistungsphase 1 werden zusammengefasst, erläutert und dokumentiert.

Eine ausführliche Auflistung aller Leistungen nach HOAI finden Sie hier.