Objektüberwachung

Leistungsphase 8

Der Architekt als Bauleiter

 

Mit Baubeginn beginnt die Phase der Objektüberwachung | Leistungsphase 8 (Bauüberwachung). Wesentlicher Bestandteil dieser Leistungsphase ist die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsunterlagen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften.

 

Weitere Bestandteile der Objektüberwachung sind:

 

  • Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
  • Erstellung und Überwachung des Terminplans
  • Dokumentation des Bauablaufs (ggf. Führen eines Bautagebuchs)
  • gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfung der Aufmaße
  • Rechnungsprüfung
  • Vergleich der geprüften Rechnungen mit den Auftragssummen
  • Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich mit den
    Vertragspreisen
  • Kostenfeststellung z.B. nach DIN 276
  • Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter
  • Feststellung von Mängeln
  • Antrag auf behördliche Abnahmen und die Teilnahme an der jeweiligen Abnahme
  • systematische Zusammenstellung der Projektinhalte (Dokumentation, zeichnerische Darstellungen, Berechnungen)
  • Übergabe des Objekts
  • Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel

Eine ausführliche Auflistung aller Leistungen nach HOAI finden Sie hier.