Objektbetreuung und Dokumentation
Mängelfeststellung, Mängelbeseitigung, Verjährungsfristen
Die Objektbetreuung und Dokumentation | Leistungsphase 9 beinhaltet im Wesentlichen die Objektbegehung zwecks Mängelfeststellung sowie die fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen festgestellten Mängel.
Um Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen geltend machen zu können, muss dies vor Ablauf der Verjährungsfristen erfolgen. Längstens gilt hier jedoch eine Frist bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung.
Der Mängelfeststellung folgt die Überwachung der Mängelbeseitigung.
Mögliche weitere Leistungen
Je nach Projekt werden Gebäudebestandsdokumentationen oder Ausrüstungs- und Inventarverzeichnisse erstellt. Ebenso können Wartungs- und Pflegeanweisungen sowie Instandhaltungskonzepte angefertigt werden.
Weitere besondere Leistungen sind die Objektbeobachtung und Objektverwaltung.
Abschließend erfolgt die systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse.
Eine ausführliche Auflistung aller Leistungen nach HOAI finden Sie hier.