Genehmigungsplanung

Leistungsphase 4

Von der Idee zur Baugenehmigung

 

Egal ob Neubau oder Bauen im Bestand, die Genehmigungsplanung und die Baugenehmigung stehen bei den meisten Projekten zwischen der Idee und der Umsetzung. Auf dem Weg dorthin ermittelt der Architekt gemeinsam mit den Bauherren die Grundlagen und berät sie zum gesamten Leistungsbedarf, einschließlich finanzieller Aspekte und zeitlichem Rahmen. Im Dialog wird der Entwurf erarbeitet. Anschließend reicht der Architekt die erforderlichen Vorlagen und Anträge bei der zuständigen Behörde ein.

 

Gute Vorarbeit zahlt sich aus.

 

In Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung wurden die für die Leistungsphase 4 erforderlichen Inhalte ermittelt. Sämtliche Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen werden im Rahmen der Leistungsphase 4 ergänzt und angepasst. Sofern nötig werden nachbarliche Zustimmungen eingeholt. Außerdem werden je nach Einzelfall Nachweise für die Erlangung behördlicher Zustimmungen beschafft.

 

Ziel der Genehmigungsplanung: der Bauantrag

 

Die Genehmigungsplanung | Leistungsphase 4 beinhaltet die Erarbeitung aller für die Genehmigung erforderlichen Vorlagen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen. Die ausgearbeiteten Unterlagen werden nach Fertigstellung bei den zuständigen Behörden eingereicht und ggf. verhandelt.

Eine ausführliche Auflistung aller Leistungen nach HOAI finden Sie hier.